Navigationslicht

Sehen ist manchmal wichtiger als gesehen zu werden.

Obwohl zu dieser Zeit die Kenntnis der Nachtsignale der Schiffe bei der Beschaffung zwingend erforderlich war einen Führerschein, der sowohl aus verkehrssicherheitstechnischer als auch aus finanzieller Sicht sehr wichtig ist (siehe Bußgeld der Polizei wegen fehlender Beleuchtung!) – gibt es nur sehr wenige Menschen, die genau wissen, für welches Schiff welche Beleuchtung vorgeschrieben ist über ihre Existenz und Verwendung.
Die folgende Beschreibung und der Anhang können eine visuelle Hilfestellung dazu bieten, welche Schiffstypen und -größen und welche Lichter angebracht werden sollten:

Mastlicht:< /strong> eine Leuchte über der Längsmittellinie des Schiffes, in einem Winkelbereich von 225°, mit weißem Licht, kontinuierlich leuchtend.
Seitenlichter: in der Längsmittellinie des Schiffesoder parallel dazu in einem Winkelbereich von 112,5°, mit rotem Licht auf der linken Seite Seite der Fahrtrichtung und grünes Licht auf der rechten Seite Dauerbeleuchtungskörper.
Hecklicht: in der Längsmittellinie des Schiffes, von beiden Seiten sichtbar Seiten bei 67,5°, (Gesamtwinkel 135°im Bereich), eine Lampe, die auf der Rückseite des Schiffes montiert ist und kontinuierlich mit weißem Licht leuchtet.< br />Die Summe der oben genannten Winkelbereiche beträgt 360°, also das gesamte Sichtfeld. Auf diese Weise lässt sich das Schiff aus jeder Richtung erkennen – und anhand der gesehenen Lichter lässt sich auch die Fahrtrichtung des Schiffes relativ zu uns eindeutig bestimmen. Das in heimischen Gewässern am häufigsten verwendete Licht, also eine Leuchte, die leuchtet kontinuierlich mit weißem Licht im 360°-Winkelbereich. Seine Verwendung ist bis zu einer Bootslänge von 12 m vorgeschrieben, für Rundumsicht muss es über dem höchsten Punkt des Bootes angebracht werden.
Ankerlicht: 360° weiß bis zu einer Bootslänge von 50 Metern kreisförmiges Licht, das beim Ankern ständig leuchten muss.

Diese Abbildung zeigt deutlich die Sichtbarkeitsbereiche der verschiedenen Lichter:


Leichte Platzierungen nach Schiffslänge:

Motorboot unterwegs:

  
Bis zu 7 Meter Bootslänge: 360 ° Rundumlicht



7 - 12 Meter:< span>360°, Seitenlichter



12 - 50 Meter: Mastlicht, Seitenlichter, Hecklicht

Segelschiff unterwegs:


7 bis zu einem Meter lang: Hecklicht (vielleicht mit einer Handlampe mit weißem Licht)
7 - 20 Meter: Seitenlichter, Hecklicht, die auch innerhalb einer Leuchte geteilt werden können.

In der Nachtnavigation ist es ist zwingend erforderlich, um anhand der Lichtsignale die Fahrtrichtung eines Schiffes eindeutig erkennen zu können. Die folgende Abbildung hilft dabei: